Vertragsbedinungungen

1. Vertragsgegenstand
Dieser Vertrag regelt die regelmässige Wartung und Inspektion der Heizungs- und Sanitäranlagen des Kunden durch den Dienstleister. Die Wartung erfolgt gemäss den gesetzlichen Vorschriften der Schweiz sowie den anerkannten Regeln der Technik. Ziel ist es, einen optimalen Betrieb der Anlagen sicherzustellen, Energieeffizienz zu gewährleisten und mögliche Störungen frühzeitig zu erkennen.

2. Vertragslaufzeit und Kündigung
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern keine fristgerechte Kündigung erfolgt. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und dem Dienstleister spätestens zwei Monate vor Ablauf der aktuellen Vertragslaufzeit zugehen. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, wird der Vertrag zu den jeweils aktuellen Vertragsbedingungen fortgeführt.

3. Leistungsumfang
Der Dienstleister verpflichtet sich, die nachfolgend aufgeführten Leistungen im Rahmen der Wartung durchzuführen:

  • Heizungsanlage:

    • Überprüfung der allgemeinen Funktionstüchtigkeit

    • Kontrolle und Reinigung der Brenner

    • Prüfung der Sicherheitsvorrichtungen und Regelungssysteme

    • Kontrolle des Wasserdrucks und Nachfüllen von Wasser bei Bedarf

    • Sichtprüfung auf Leckagen und Korrosion

    • Messung der Abgaswerte zur Sicherstellung eines optimalen Verbrennungsprozesses

    • Dokumentation der durchgeführten Arbeiten und etwaiger Mängel

  • Sanitäranlagen:

    • Sichtkontrolle von Armaturen, Leitungen und Anschlüssen

    • Prüfung der Dichtheit von Rohrverbindungen

    • Funktionsprüfung von Sicherheits- und Absperreinrichtungen

    • Reinigung von Filtern und Sieben, falls erforderlich

    • Beurteilung des Kalkgehalts und Empfehlungen zur Entkalkung

    • Kontrolle der Warmwasseraufbereitung und Temperaturregelung

    • Dokumentation der durchgeführten Arbeiten und etwaiger Mänger

Zusätzliche Arbeiten, die über den oben definierten Wartungsumfang hinausgehen, sind nicht im Pauschalpreis enthalten und werden nach vorheriger Absprache gesondert verrechnet.

4. Haftungsausschluss

  • Der Dienstleister übernimmt keine Haftung für Schäden, die nach einer Inspektion oder zwischen den Wartungsintervallen entstehen.

  • Trotz fachgerechter Durchführung der Wartung kann keine Garantie für einen störungsfreien Betrieb der Anlagen übernommen werden.

  • Falls empfohlene Reparaturen nicht oder verzögert durchgeführt werden, entfällt jegliche Haftung für daraus resultierende Schäden oder Leistungseinbussen.

  • Schäden aufgrund von unsachgemässer Nutzung, Alterung, höherer Gewalt oder anderen unvorhersehbaren Defekten fallen nicht unter die Verantwortung des Dienstleisters.

  • Die Haftung für Folgeschäden oder wirtschaftliche Verluste des Kunden ist ausdrücklich ausgeschlossen.

5. Kosten und Zahlungsbedingungen

  • Der Kunde verpflichtet sich zur Zahlung einer jährlichen Wartungspauschale, deren Höhe vertraglich festgelegt wird.

  • Zusätzliche, nicht im Vertrag enthaltene Arbeiten werden gesondert berechnet und müssen vorab durch den Kunden freigegeben werden.

  • Die Rechnungsstellung erfolgt jährlich im Voraus, die Zahlung ist innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung fällig.

  • Bei Zahlungsverzug ist der Dienstleister berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie Mahngebühren zu erheben.

  • Preisänderungen werden dem Kunden spätestens drei Monate vor der nächsten Vertragsverlängerung schriftlich mitgeteilt.

6. Mitwirkungspflichten des Kunden

  • Der Kunde verpflichtet sich, dem Dienstleister ungehinderten Zugang zu den zu wartenden Anlagen zu gewähren.

  • Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass alle sicherheitsrelevanten Einrichtungen der Heizungs- und Sanitäranlagen funktionsfähig bleiben.

  • Falls Wartungstermine nicht wahrgenommen werden können, hat der Kunde den Dienstleister spätestens 24 Stunden vorher zu informieren. Andernfalls kann eine Ausfallpauschale berechnet werden.

7. Schlussbestimmungen

  • Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

  • Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

  • Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz des Dienstleisters.

* Der maximale Rabatt für das Serviceabo für Heizung und Sanitär beträgt 100.00 Fr. 

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